Die Truppenfahne
Jeder Verband der Bundeswehr verfügt über eine eigene Truppenfahne, die als Symbol für unseren Staat anzusehen ist.
Die Truppenfahne wurde dem Bataillon 1965 vom damaligen Bundespräsidenten Dr. H.Lübke “als äusseres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat” übergeben. Durch das Berühren der Truppenfahne mit der Hand beim feierlichen Gelöbnis wird symbolhaft die Bindung an unseren Staat verdeutlicht. 
Die Truppenfahne entspricht in ihren Farben der Bundesflagge. 
Die Truppenfahnen verschiedener Verbände unterscheiden sich in der Gravur im Fahnenring und weiterhin in den Fahnenbändern, die in ihren Farben den verschiedenen Waffenfarben entsprechen (Artillerie – rot; Infanterie – grün etc.). Das Vorhandensein mehrerer Fahnenbänder ist ein äusseres Kennzeichen mehrmaliger Umbenennungen des Verbandes. 
Es gibt auch sogenannte Ehrenbänder, die von den Bundesländern verliehen werden können. So tragen z.b. einige nierdersächsische Verbände die Ehrenbänder des Landes Niedersachsen, die  durch Einsätze während der Schneekatastrophe 1978 zustande gekommen waren.
Die Fahne ist aus schwerem Seidenstoff mit gesticktem Bundeswappen, umsäumt von einer Goldfranseneinfassung.
Das Bundeswappen symbolisiert die Souveränität der Bundesrepublik. Die Herkunft und Bedeutung der Farben Schwarz-Rot-Gold lassen sich aus einer kurzen geschichtlichen Betrachtung der Entstehung der Bundesflagge herleiten.
Erstmals finden wir die o.g. Farben in der Kaiserfahne und dem Kaiserwappen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (schwarzer Adler auf goldenem Grund). Seit dem 14.Jahrhundert kam noch rot hinzu (Schnabel und Fänge). 
Diese “deutschen” Farben sind in den folgenden Ereignissen stellvertretend für den demokratischen Freiheitswillen in Deutschland aufgenommen worden.
Am 12.06.1815 gründeten Studenten die “Jenaer Burschenschaft” und legten ein “Feierkleid” an, welches als Waffenrock bezeichnet wurde. Die Farben dieses Waffenrockes orientierten sich an den Farben der Fahne, die vorher von den Freicorps unter Friedrich Wilhelm III benutzt wurden. Friedrich Wilhelm III lehnte diese Freicorps jedoch ab, da es sich nicht um reguläre Truppen handelte. Sie kamen nicht zum Einsatz. 
Im Nachhinein muss man den Burschenschaften unterstellen, dass sie die Farben Schwarz-Rot-Gold eher aus Nützlichkeitsgründen gewählt hatten, wenn auch die weitere Entwicklungsgeschichte diese Farben bestätigt.
Als einer der Marksteine war das “Hambacher Fest” anzusehen, wo 1832 in einem Festzug zum Schloss Hambach 40.000 Personen mit den Farben Schwarz-Rot-Gold für Freiheit und Demokratie demonstrierten. 
Im Jahre 1848 legte die Bundesversammlung in der Frankfurter Paulskirche die deutschen Bundesfarben in Schwarz-Rot-Gold fest, womit man dem Wunsch der deutschen Bevölkerung Rechnung trug. Zu diesem Zeitpunkt sprach man jedoch noch nicht von der Nationalflagge.
Als 1871 das Kaiserreich gegründet wurde und Deutschland nun Nationalstaat war, stellte sich erneut die Frage nach der Nationalflagge und den dazugehörigen Farben. Zu diesem Zeitpunkt entschied man sich zunächst für die Farben Schwarz-Weiss-Rot, wobei das preußische Schwarz-Weiss sowie das hanseatische Weiss-Rot symbolisch den neugegründeten “Norddeutschen Bund” oder auch die “Kleindeutsche Lösung” repräsentierten.
 
 
 

 
 
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